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BSG, 08.10.1969 - 9 RV 656/67 |
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- BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65
Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht - …
Auszug aus BSG, 08.10.1969 - 9 RV 656/67
vertretenen Meinung die Auffassung zu eigen gemacht hat, laß der Vertretene die aus @ 47 Abs° } VeerG sich ergebenden Folgen wissentlich unwahrer Angaben oder des Verschweigens wesentlicher Umstände auch dann gegen sich gelten lassen mußj wenn diese Voraussetzungen nur in der Person des Vertreters erfüllt sind" Der erkennehde Senat hat in dem Urteil vom 22" Oktober 1968 - 9 RV 418/65 - (BSG 285 258 : BSG in 8023 Nr" 2A zu 5 A7 VeerG) diese Auffassung eingehend begründet° Der 8" Senat des BSG hat" wie in diesem Urteil herVorgehoben istj auf Anfrage erklärt, daß er an seiner früheren gegenteiligen Auffasm sung nicht mehr festhalte" In dem Urteil vom 22" Okto» ber 1968 ist dargelegt, daß Empfänger der Leistung im Sinne des @ 47 Abs. 5 VeerG nicht der gesetzliche Verw treter" sondern der Versorgungsempfänger selbst ist" In diesem Urteil ist weiter ausgeführt, daß der aus @ 278 BGB abgeleitete Grundgedanke des Eintretenmüssens des Vertretenen für schuldhaftes Verhalten des Vertreters bei Begründung eines Rechtsverhältnisses (culpa in contrahendo) entsprechende Anwendung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts finden kann} da die lnteressenlage" aus der die Verpflichtung des Vertretenen hergeleitet wird, sich von der entsprechenden Sachlage im bürgerlichen Recht nicht wesentlich unterscheide" Auch hier dürfe der auf Grund der Vorschriften des öffentlichen Rechts Begünstigte nach Treu und Glauben das Vertrauen" das er im Zusammenhang entstehenden begründeten öffentlich-. - BSG, 26.11.1965 - 8 RV 801/62
Auszug aus BSG, 08.10.1969 - 9 RV 656/67
8 RV 801/62. - BSG, 14.12.1960 - 10 RV 405/57
Auszug aus BSG, 08.10.1969 - 9 RV 656/67
- 10 RV 405/57 -.